Niedersteinbach in Franken 

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Öffentlicher Aushang

29.02.2008 von Erhard Lorenz
Wer die wahre Rechtslage erkannt hat, wird folgende Aussage zu den anstehenden Wahlen begreifen.
Das letzte mal in der Geschichte der BRD-GmbH in der sich die Gemeinde Niedersteinbach den Wahlbetrug bezüglich einer "Gemeinderatswahl" aus den letzten 60 Jahren eines Wirtschaftsgebietes gemäß Grundgesetz Art 133 gefallen lassen muß. "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" 


14.09.2007 von Erhard Lorenz

Haben Sie für den Notfall vorgesorgt?
weitere wichtige Nachrichten finden Sie unter:
http://www.mmgz.de/newsletter/letter/index.php


Geschrieben am 14.03.2007 von Erhard Lorenz

Hiermit erkläre ich, Erhard Lorenz die uneingeschränkte Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - UNO-Resolution 217 A (III).

Die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950,
in Kraft getreten für die Bundesrepublik Deutschland am 3. September 1953, welche eine Ermächtigung zur Einschränkung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstellt, lehne ich ab.

Die Konvention beinhaltet die Duldung der Todesstrafe und darüber hinaus das Recht auf Tötung durch staatliche Exekutive. Es erlaubt Willkürhandlungen durch staatliche Exekutive in Bezug auf die Tötung von Menschen. Die Tötung von Menschen, ganz gleich aus welchem Grunde lehne ich ab.

Für den Frieden unter den Menschen, in Anerkennung der Rechte eines jeden Menschen, verbunden mit dem Wunsch nach Wahrheit, Liebe und Gerechtigkeit aus der Erkenntnis meines gesunden Menschenverstandes, kann ich die Menschenrechtsbrüche durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht dulden oder gar mit tragen. Aus diesen Gründen und für den Frieden in Deutschland, als auch auf der Welt sowie zur Förderung des Miteinanders und der Kommunikation unter den Menschen, fordere ICH die Regierung und das Parlarment der Bundesrepublik Deutschland auf, sofort und unverzüglich von den ihnen durch das Volk übertragenen Ämtern zurückzutreten.

Verkündet in Niedersteinbach am 14.03.2007 durch öffentlichen Aushang.
Erhard Lorenz
 

Die Inhaberin dieser Homepage ist die seit 18.07.1990 wieder existenten
Gemeinde Niedersteinbach, die aber ohne Zustimmung der Bürger vom
Markt Mömbris handlungsunfähig gehalten wird.
Diese Rechtsauffasung konnte bisher von keinem der betreffenden OMF-BRD-Organe wiederlegt werden. Die Internetadressen "niedersteinbach.de" und "gemeinde-niedersteinbach.de" wurden "zum Wohle und zur Sicherheit der OMF-BRD" per ungültigem Gerichtsbeschluß und damit verbundene erhebliche Steuergelderverschwendung, dem rechtmäßigen Inhaber enteigent. Seltsame demokratische Verhältnisse!
Übrigens für die Skeptiker unter meinen Besuchern, die Sperrung der genannten Internetadressen ist ein weiterer Beweis einer Bürger- und Verfassungsfeindlichen BRD-Justiz und einer diktatorischen Handlung der “BRD Behörden”.

Bis zur entgültigen Klärung, ist die Interneseite von Niedersteinbach unter http://kahltal-niedersteinbach.de oder http://kahlgrund-express.de zu finden.
_________________________________________________________

Der Name Niedersteinbach leitet sich wohl von dem kleinen Bächlein ab, welches aus der Gemarkung von Dörnsteinbach durch den „Alten Grund“ der Kahl zufließt.

 

 

 Wichte Information zur derzeitigen Situation

Kinder und Eltern der Grundschule Niedersteinbach kämpfen ..

 

Menschenrechte in den Vereinten Nationen
Artikel 1 Absatz 3 der VN-Charta legt unter anderem fest " ... die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen."
Fordern Sie mit den hier angebotenen Schreiben, die Einhaltung der Ihnen zustehenden Menschenrechte ein

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

sehen Sie hierzu auch die Weltnetzseiten zu:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
 

Nach vorhandenen Urkunden ist anzunehmen, daß bereits um 1184 der Ort bestand. Urkundlich ist Niedersteinbach erstmals 1300 genannt, wo es noch zum Landgericht Krombach gehörte und dann mit diesem als Lehen des Erzbistums Mainz an die Grafen von Rieneck kam. Die Rienecker gaben es als Unterlehen an die Herren von Büdingen, nach deren Aussterben fiel es an die Groschlag von Dieburg. Noch mehr zur Geschichte


 

 

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